Zugänglichkeit

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Rochem Zugänglichkeit

Wir bei Rochem wollen unsere Webseiten für eine möglichst große Zahl von Besuchern und Kunden so zugänglich wie möglich machen. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht die Kommunikation, daher ist es für uns von größter Bedeutung, so effektiv wie möglich zu kommunizieren.

Das bedeutet, dass die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Seh- oder Körperbehinderungen, Lernschwierigkeiten und anderen Formen von Behinderungen berücksichtigt werden müssen. Außerdem muss man sich mit den verschiedenen Browsertechnologien auskennen. Wir erstellen unsere Webseiten nach den aktuellen bewährten Verfahren und Richtlinien.


Dieser Ansatz hat folgende Vorteile:

  • Die Webseiten sind für ein möglichst breites Publikum und in möglichst vielen Technologien zugänglich. Sie werden auch für zukünftige Geräte zugänglich sein.
  • Die Webseiten entsprechen den Richtlinien für Benutzer mit Beeinträchtigungen und Schwierigkeiten bei der Nutzung des Internets.
  • Die Seiten werden schneller geladen und verbrauchen weniger Bandbreite. Dies führt zu Einsparungen bei den Hosting-Kosten, die wir an unsere Kunden weitergeben.
  • Suchmaschinen lieben unsere Website. In der Vergangenheit fügten Layouts und Grafiken den Webseiten viel zusätzlichen Code hinzu, der Suchmaschinen oft verwirren konnte und dazu führte, dass sie Websites falsch auflisteten oder in einigen Fällen ganz ignorierten. Wir entwerfen unsere Webseiten nach XHTML/CSS-Standards, was bedeutet, dass Suchmaschinen beim Scannen Ihrer Website strukturierte und kohärente Inhalte sehen, was die korrekte Indizierung Ihrer Website ermöglicht.
  • Auf Standards basierende Internetseiten trennen das Design vom Content und verwenden Richtlinien, um die Struktur dieser beiden Elemente zu definieren. Dies bedeutet, dass in Zukunft jede Weiterentwicklung Ihrer Website leicht zu handhaben sein wird.


Wie machen wir das?

Indem wir die so genannten Internetstandards befolgen. Früher wurden viele Webbrowser veröffentlicht, die sich nicht an einen gemeinsamen Standard für die Interpretation von Webseiten hielten; sie konzentrierten sich auf ihren eigenen spezifischen Code. Das Ergebnis war, dass wir manchmal mehrere verschiedene Versionen einer Website für die verschiedenen Browser erstellen mussten und dass es oft zu Inkonsistenzen zwischen diesen Websites kam.

In den letzten Jahren haben die Hersteller von Webbrowsern eine Reihe offener Standards eingeführt und unterstützen diese durch ihren Support. Diese Standards werden vom W3C festgelegt, einer gemeinnützigen Organisation, die die Entwicklung des Internets überwacht.


Gefangen im Netz!

Alle Webseiten, die von britischen Unternehmen betrieben werden, müssen dem Disability Discrimination Act (DDA) entsprechen. Das Antidiskriminierungsgesetz von 1995 wurde mit der Absicht eingeführt, die Diskriminierung, der viele behinderte Menschen ausgesetzt sind, umfassend zu bekämpfen. Der Teil des DDA, der besagt, dass Internetseiten zugänglich gemacht werden müssen, trat am 1. Oktober 1999 in Kraft, und der Verhaltenskodex für diesen Teil des Gesetzes wurde am 27. Mai 2002 veröffentlicht. Wenn Sie ein Unternehmen mit einer Online-Präsenz sind, ist es wichtig, dass Sie dieses Gesetz kennen.


Weitere Informationen:

Royal National Institute of the Blind

Web Accessibility and UK Law

HAUPTGESCHÄFTSSTELLE

ROCHEM Fyrewash Ltd

5-6 Sun Valley Business Park

Winnall Close, Winchester

Hampshire

SO23 0LB

USA BÜRO

ROCHEM Fyrewash Inc
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Texas
77373

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